Kanzlei

Fachanwälte für Strafrecht

Vermeidung und Überprüfung der Massregel (§§ 63, 64, 66, 66a StGB)

Erfahren Sie hier mehr über Rechtsanwalt Georg C. Schäfer

Wir vertreten Sie als Wahl- und Pflichtverteidiger (in Berlin und bundesweit)

Telefon: 030/ 217 55 22 – 0

wir vertreten Sie an jedem Ort in ganz Deutschland!

Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
Fachanwalt für Strafrecht (seit 2001)

Rechtsanwältin Sarah Kroll
Fachanwältin für Strafrecht (seit 2008)

Anwaltskanzlei Schäfer (Fachanwälte für Strafrecht)

Die Anwaltskanzlei Schäfer besteht seit 1997, ist seit mehr 25 Jahren aktiv, und von Beginn an auf das Strafrecht spezialisiert. Wir vertreten Sie und Ihre Interessen engagiert und bundesweit. Wir sind Fachanwälte für Strafrecht, Vollzeit-Anwälte, lieben unseren Beruf, bearbeiten Jahr für Jahr Hunderte von Fällen auf dem Fachgebiet des Strafrechts, können auf langjährige Erfahrung zurückgreifen und kombinieren dies alles mit nur einem Ziel: Ihrem Erfolg!

Wir vertreten Sie in Berlin, aber auch bundesweit,

  1. bei der Vermeidung der Massregel und bei der Überprüfung der Massregel:
  • Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB)
  • Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB)
  • Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB)
  • Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (§ 66a StGB)

2. wenn Sie im Massregelvollzug untergebracht bzw. nach § 126a StPO vorläufig untergebracht und Beschuldigter in einem laufenden Ermittlungsverfahren sind

vor der Polizei, dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen, der Amtsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft, dem Generalbundesanwalt, sämtlichen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten (hier in Berlin Kammergericht genannt) und dem Bundesgerichtshof in Strafsachen.

Das Ziel ist die Verhinderung einer rechtskräftigen Verurteilung, die frühzeitige Einstellung des Verfahrens (auch in Jugendsachen), die Nichteröffnung des Hauptverfahrens (z. B. vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht), die Ablehnung des Strafbefehlsantrages, die Abänderung der Anklage zu Ihren Gunsten, der Freispruch (auch in Jugendstrafsachen) bzw. die Aufhebung oder Außervollzugsetzung (etwa gegen Kaution bzw. Auflagen oder Weisungen) des Haftbefehls/ Unterbringungsbefehls.

Im Strafverfahren gilt es, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und durchgängig auf das Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen. Hier können Weichen gestellt werden, ob das Verfahren fortgeführt oder aber aufgrund sachgemäßer Klärung alsbald eingestellt wird. Denn beachten Sie: In weniger als 5% der Verfahren, bei denen es eine Hauptverhandlung gibt, enden die Verfahren mit einem Freispruch.

Bitte beachten Sie:

Jedes nicht abgeschlossene Ermittlungsverfahren verhindert Ihr Weiterkommen im Massregelvollzug. Lockerungen werden nicht gewährt und schon gewährte Lockerungen werden entweder ausgesetzt oder sogar zurückgenommen. Eventuell ist man auch zur Bewährung entlassen und es gibt ein neues Ermittlungsverfahren.

Wir, Rechtsanwalt Georg C. Schäfer und Rechtsanwältin Sarah Kroll, bilden uns regelmäßig fort, um Ihre Interessen fachgerecht vertreten zu können. Mehrfach wurde uns schon das Zertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer ‚Qualität durch Fortbildung‘ verliehen. Außerdem sind wir Inhaber der ‚Fortbildungsbescheinigung des DAV‘ (Deutscher Anwaltsverein).

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Gern können Sie uns auch per Mail erreichen unter:

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