
Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwältin für Strafrecht
Fachanwalt/ Fachanwältin für Strafrecht in Berlin und bundesweit seit 2001 bzw. 2008
Telefon: 030/ 217 55 22 – 0
wir vertreten Sie an jedem Ort in ganz Deutschland
Erfahren Sie hier mehr über Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
Nachfolgend ist aufgelistet, welche Lockerungsstufen es im Massregelvollzug regelmässig gibt (beispielhaft).
Stufe 0:
- keine Lockerung (geschlossene Unterbringung; der geschlossene Bereich darf nur mit Handfesseln in Begleitung zweier Mitarbeiter verlassen werden)
Stufe 1:
- 1a: Ausgang in Begleitung eines Mitarbeiters ohne Handfessel
- 1b: Ausgang in der Gruppe (ein Mitarbeiter mit höchstens drei Untergebrachten oder zwei Mitarbeiter mit höchstens sechs Untergebrachten)
Stufe 2:
- 2a: Ausgang in Begleitung eines Angehörigen oder einer anderen vertrauten Person
- 2b: Freigang, d. h. Teilnahme an externen Arbeits- oder Ausbildungsmassnahmen
- 2c: Ausgang mit konkretem Ziel (bis höchstens vier Stunden)
- 2d: Tagesausgang (über vier Stunden)
Stufe 3:
- 3a: Urlaub über Nacht
- 3b: Wochenendurlaub
- 3c: Urlaub über mehrere Tage
Stufe 4:
- 4a: Verlegung in eine externe Einrichtung
- 4b: Erprobung in einem eigenen Wohnbereich mit mindestens einer Übernachtung pro Woche im Vollzug
Fallbeispiele:
- Landgericht Stendal: Das Gericht verkürzt die Frist zur Überprüfung und fixiert die Zusagen des Vollzuges, die Erprobung nun zügig voranschreiten zu lassen, die Erprobung forciert und hochfrequent vorzunehmen und auch die Erprobung in einer betreuten Einrichtung zügig erfolgen zu lassen
- Staatsanwaltschaft Würzburg: keine Bedenken gegen eine Beurlaubung
Hier: weitere Informationen zum Strafrecht
Gern können Sie uns auch per Mail erreichen unter:
kanzlei26@gmail.com oder Sie nutzen unser Kontaktformular
Sie erreichen uns telefonisch:
Mo, Di, Do:
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
030/ 217 55 22 – 0
Mi., Fr.:
10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Termine auch außerhalb dieser Zeiten!
